Die Lebensumstände und Ansprüche an das Wohnen haben sich in der modernen Gesellschaft gewandelt. Während in früheren Zeiten ein lebenslanger Arbeitsplatz an einem Ort die Regel war, sind heute flexiblere und veränderlichere Modelle in der Überzahl. Neben diesem bestimmenden Faktor bezüglich Aufenthalts- und Wohnsituation ist die Zahl der Mitglieder eines Durchschnittshaushalts gesunken. Zusammen mit den enorm steigenden Immobilien- und Mietpreisen rückt dadurch mobiles Wohnen im Container zunehmend in den Fokus.
Grundsätzlich ist es erlaubt in einem Container zu wohnen. Dafür muss dieser jedoch einige Voraussetzungen erfüllen:
Die genannten Punkte sind Grundvoraussetzungen, damit Eigentümer ein Containermodul als Wohnung nutzen dürfen. Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, macht es Sinn, sich mit der Baugenehmigung auseinanderzusetzen.
Sobald ein Containermodul zum Wohnzweck abgestellt wird, benötigt er eine Baugenehmigung. Dabei ist es egal, ob es sich um ein feststehendes oder mobiles Haus handelt. Ob ein Bau genehmigungsfähig ist, entscheidet der Bebauungsplan. Darin geben Städte und Gemeinden vor, wie Grundstücke genutzt werden dürfen. Auch Vorgaben zu Abständen, Dachformen und Grünflächen sind darin enthalten.
Im Bebauungsplan ist das Wohnen im Container zumeist nicht vorgesehen. Die Baugenehmigung gestaltet sich hier meist deutlich komplizierter als bei traditionellen Bauten. Deshalb macht es Sinn bei der Planung eines Containergebäudes von Anfang an einen Sachverständigen heranzuziehen. Viele Anbieter für Containerbauten bieten auch entsprechende Services für ihre Kunden.
Mehrere regionale und überregionale Vorgaben regeln die Genehmigungsfähigkeit eines Containers zu Wohnzwecken:
Gemeinden, Kommunen und Städte weisen ihre Bebauungs- und Grundflächen in vier Kategorien aus. In reinen Wohngebieten, Mischgebieten und Gewerbegebieten dürfen Bauwerke zu Wohnzwecken errichtet werden. Die vierte Kategorie sind nicht zur Bebauung zugelassene Gebiete wie Acker- und Naturland. Wenn die Aufstellung eines Wohncontainers geplant wird, müssen zuerst alle relevanten Vorschriften geprüft werden. In reinen Wohngebieten ist neben der Größe und der Optik des geplanten Containerbaus oft auch Zustimmung der Nachbarschaft erforderlich.
Wer einen Container zum Wohnen kaufen möchte und alle Vorgaben geprüft und behördlich genehmigungsfähig gestaltet hat, muss in der einfachsten Bauform mit Quadratmeterpreisen zwischen 500 und 1000 Euro kalkulieren.
Je nach Ausstattung können die Preise für Wohncontainer bezeichnete Fertig- und Modulhäuser auf 1.500 bis 3.000 Euro für den schlüsselfertigen Quadratmeter steigen.
Parallel zum zunehmenden Wunsch nach flexiblen Lebensmodellen haben sich auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert. Auch wenn weiterhin teilweise strenge regionale Bebauungspläne existieren, hat das im Wohnen im Container viel von seiner ehemals exotischen Rolle verloren. Sowohl im Baurecht als auch bei Anschluss und Versorgung gibt es heute vielerorts größere Spielräume. Autonome und platzsparende Technologien wie Solarenergieversorgung und energieeffiziente Werkstoffe mindern die Eingriffe in die Umgebung. Generell kann von einer wachsenden Akzeptanz bei Behörden gesprochen werden. Die Baugenehmigung für ein Containerhaus muss jedoch immer auf kommunaler Ebene erteilt werden, weshalb eine pauschale Aussage hier nicht möglich ist.
Die in der Basis modulare Bauweise – und Einsatzmöglichkeit erlaubt vielfältige individuelle Anpassungen an den Bedarf und die Erscheinung. Vollverkleidungen beispielsweise aus Holz nehmen dem Wohncontainer jeden provisorischen Charakter. Die schnell aufgebauten und „zusammengesteckten“ Bausätze können als abgeschlossene Wohneinheiten einschließliche Beheizung und sanitärer Einrichtungen eingesetzt werden. Teillösungen wie Anbauten, Erweiterungen oder temporäre Unterkünfte sind eine interessante und in vielen Fällen praktische Alternative.
Das Leben im Container ruft sehr unterschiedliche Bilder und Erwartungen hervor. Die Bandbreite ist allerdings vergleichbar mit dem herkömmlichen Bau von Wohnhäusern. Auch wenn der Seecontainer aus Stahl als ursprünglicher Namensgeber der Wohnform gilt, sind die Übergänge zu modifizierten und weiter entwickelten Produkten fließend. Handel und Hersteller bezeichnen oft module und kleine Fertighäuser als Container zum Wohnen.
Einfachere Ausstattungsvarianten sind von Baustellen oder als Behelfsunterkünfte bekannt. Stahlcontainer bringen ausreichende statische Stabilität mit. Sie genügen den gesetzlichen Anforderungen zur Energieeffizienz von Wohnraum nicht. Die jeweils aktuell gültigen Bedingungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen eingehalten werden. Einen baurechtlichen Unterschied gibt es zwischen sogenannten fliegenden Bauten und festen Wohncontainern.
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