Bei einem Hausumbau bleibt der Kern eines bestehenden Hauses erhalten, wird jedoch maßgeblich geändert. So kann es sein, dass der Anbau eines zusätzlichen Gebäudetraktes an eine bestehende Immobilie erfolgt. Eine andere Möglichkeit besteht in der Aufstockung des Daches. Bei einem Flachdachhaus zum Beispiel lässt sich ein weiteres Vollgeschoss oder ein Spitzdach aufbauen, um so die Wohnfläche zu vergrößern. Welche Möglichkeiten es gibt, Preise und was Eigentümer beachten sollten.
Doch nicht immer geht es bei einem Hausumbau darum, Wohnfläche zu vergrößern. Beweggründe für ein Umbau des Hauses kann auch der Wunsch nach optischer Veränderung sein.
Geht es darum, zusätzlichen Wohnraum durch einen Hausanbau zu realisieren, bieten sich Eigentümer heute vielfältige Möglichkeiten. So gibt es eine ganze Reihe an Herstellern, die flexible Wohnmodule bauen, die ohne Probleme als Hauserweiterung verwendet werden können. Kleine Raummodule zum Anbau mit 25 qm Wohnfläche gibt es schlüsselfertig bereits ab Preisen von 30.000 Euro. Die folgende Übersicht zeigt einige Beispiele:
Die Unterscheidung zwischen Umbau, Sanierung und einem Neubau ist nicht immer ganz trennscharf. Beim Austausch der Fenster durch neue beispielsweise handelt es sich um eine Sanierung.
Anders als bei einem Hausumbau ist bei einer Sanierung keine gesonderte Baugenehmigung erforderlich.
Von einem Hausumbau sprechen Sachverständige, wenn die Außenfassade des Gebäudes erhalten bleibt, jedoch die Innenwände erneuert werden. Ein solches Vorhaben setzt nicht zwingend einen neuen Bauantrag voraus, da für die Immobilie üblicherweise schon eine Bauerlaubnis besteht. Eine neue Genehmigung wird dann erforderlich, wenn sich auch der Nutzungszweck des Gebäudes ändert. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Haus vor dem Umbau als Wohnhaus diente und künftig als Gewerbeimmobilie genutzt werden soll.
Eine dritte Variante des Hausumbaus bildet das Bauen im Bestand. Davon spricht man beispielsweise dann, wenn ein Durchbruch erfolgen und eine Wand entfern werden soll. Da ein solcher Umbau Auswirkungen auf den Brandschutz und die Statik des Gebäudes haben kann, ist auch hier eine Genehmigung erforderlich. Beachten Sie außerdem, dass Sie für ein solches Bauvorhaben unbedingt die Beratung eines Architekten heranziehen sollten.
Sollten Sie im Rahmen des Hausumbaus einen Gebäudeteil abreißen wollen, so ist im Zweifel ebenfalls eine behördliche Erlaubnis erforderlich. Baurecht ist Ländersache, sodass die Reglungen je nach Bundesland variieren können.
Die Preise für einen Hausumbau richten sich nach der vorgenommenen Maßnahme. Kleine Umbauten wie der Durchbruch einer nichttragenden Wand mitsamt Planung und Durchführung gibt es ab 1.000 Euro. Der Anbau eines zusätzlichen Raumes mit einer Fläche von 20 qm sind mit Preisen ab 30.000 Euro deutlich teurer.
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