Tiny House Stellplatz: So finden Sie das passende Grundstück

Theoretisch ist das Wohnen im Kleinhaus für viele eine tolle Sache. Praktisch scheitert es leider viel zu oft an den Bebauungsplänen. Denn aufgrund ihrer besonderen Bauweise passen die Minihäuschen oft nicht in das vorgegebene Bauschema. Was es bei der Grundstückssuche für Tiny Houses zu beachten gibt und wie sich dennoch der passende Stellplatz finden lässt.

Tiny House Stellplatz

Steht ein Tiny House länger auf einem Grundstück so gilt es als Gebäude. Dabei ist es egal, ob es sich um eine Tiny House on Wheels handelt oder um ein Kleinhaus ohne Räder. Damit einher gehen verschiedene Rechte, Pflichten und Auflagen, die es hierzulande beim Errichten von Gebäuden einzuhalten gilt.

Anders gestaltet es sich dann, wenn das Tiny House on Wheels lediglich als mobiles Ferienhaus, also wie ein Wohnwagen genutzt wird. In diesem Fall gilt es aus rechtlicher Sicht als Fahrzeug und hat lediglich die Vorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zu erfüllen. Steht es beispielsweise während eines Urlaubs auf einen Stellplatz, ist hierfür keine Baugenehmigung erforderlich. Anders gestaltet es sich bei der Nutzung als Erstwohnsitz.

Landesbauordnung und Bebauungsplan sind maßgeblich

Da das Baurecht Ländersache ist, verfügt jedes Bundesland über eine eigene Landesbauordnung (LBO). In dieser ist ganz allgemein geregelt, was als Gebäude zählt und welche Vorschriften dafür gelten. In den meisten Bauordnungen sind Gebäude definiert als ,,selbstständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die von Menschen betreten werden können”. Demnach gelten auch Tiny Houses als Gebäude.

Der Landesbauordnung untergeordnet ist der Bebauungsplan, auch als Bauleitplan bezeichnet. Er wird von der örtlichen Gemeinde definiert und beschreibt die konkreten Auflagen meist für eine Reihe benachbarter Grundstücke. Hier sind Dinge festgehalten wie, ob es sich um ein Wohn- oder Gewerbegebiet handelt, die maximale Geschosszahl, die Farbe des Daches. Um eine Baugenehmigung zu erhalten, müssen Eigentümer diese Kriterien erfüllen.

Wichtige Punkte im Bebauungsplan

Wer ein Grundstück als dauerhaften Stellplatz für sein Tiny House nutzen möchte sollte vor allem auf folgende Punkte achten.

  • Offene vs. geschlossene Bauweise: Die meisten Grundstücke schreiben eine geschlossene Bauweise vor. In dem Fall ist es wichtig, dass das Tiny House fest mit dem Stellplatz verbunden ist. Minihäuser auf Rädern sind demnach nur auf Grundstücken zulässig, wo eine offene Bauweise erlaubt ist.
  • Grundfläche: Viele Bebauungspläne schreiben eine maximale Grundflächenzahl (GFZ) für Gebäude vor. Während es hier mit Kleinhäusern keine Probleme geben sollte, erfüllen sie jedoch oft nicht die minimal vorgeschriebene Grundfläche.
  • Dach: Der Bebauungsplan gibt hier nicht nur die Farbe, sondern auch die Form und Ausrichtung vor. Dieser Punkt lässt sich jedoch vergleichsweise einfach anpassen. So stimmen viele Hersteller das Dach des Tiny Houses in Absprache mit dem Eigentümer auf die Anforderungen des Stellplatzes ab.
  • Art der Nutzung: Wer sein Tiny House als Erstwohnsitz nutzen möchte, muss darauf achten, dass es sich um eine Wohngebiet handelt. In Mischgebieten sind sowohl Wohnhäuser als auch gewerbliche Bauten erlaubt.

Der Weg zur Baugenehmigung

Oft macht es Sinn, einen Bausachverständigen oder Architekten heranzuziehen, der einen durch das Baugenehmigungsverfahren begleitet. Dieser prüft zunächst, ob das Bauvorhaben auf dem jeweiligen Grundstück eine Aussicht auf Erfolg hat. Dann reicht er eine Bauvoranfrage beim Bauamt ein. Dieses prüft den Antrag und erteilt im Idealfall eine Baugenehmigung.

Schlupfloch Campingplatz Stellplatz

Da Kleinhäuser nicht unbedingt dem Standard eines Hauses entsprechen, haben sie es vielerorts schwer mit der Baugenehmigung. Ein Grund, warum viele Eigentümer auf Campingplätze ausweichen. Das Abstellen des Tiny Houses auf einem Stellplatz hier, erfordert keine Baugenehmigung.

Rechtlich gesehen ist es allerdings verboten, seinen dauerhaften Erstwohnsitz auf einem Campingplatz zu beziehen. Faktisch ist es jedoch so, dass die Behörden hier meist nicht so genau hinschauen. So gibt es auch hierzulande mehrere tausend Dauercamper.

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