Volle Züge und nervtötende Staus – Der Arbeitsweg ist für viele Berufstätige ein echtes Hindernis. Wie praktisch wäre es da, wenn sich das Büro direkt vor der Haustür befindet. Ein Gartenhaus Büro macht das möglich. Welche Arten von Gartenstudios es gibt, welche rechtlichen Voraussetzungen gelten und wie Sie es optimal einrichten.
Ein kurzer Arbeitsweg ist zwar attraktiv, direkt zuhause zu arbeiten können sich viele Arbeitnehmer dennoch nicht vorstellen. Das liegt vor allem an der fehlenden räumlichen Distanz. Ein Gartenhaus Büro ermöglicht beides: Das Büro direkt vor der Haustür und trotzdem eine räumliche Distanz zwischen Arbeiten und Wohnen. Im Folgenden einige Möglichkeiten, wie Sie Ihr Gartenstudio realisieren können. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten vom Minihaus bis hin zum Mobilheim:
Wer separat auf seinem Grundstück ein kleines Bürogebäude bauen möchte, bekommt teilweise Zuschüsse von seinem Arbeitgeber. Darüber hinaus lassen sich einige anfallende Kosten steuerlich absetzen.
Wird das Home Office mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit genutzt, lassen sich 1.250 Euro in der Steuererklärung geltend machen. Findet der Arbeitstag vollständig im Gartenbüro statt, können Eigentümer Kosten für Kauf, Einrichtung und Heizung vollständig absetzen. Darüber hinaus sind folgende Punkte steuerlich absetzbar:
Damit ein Gartenhaus Büro steuerlich abgesetzt werden kann, muss es folgende Voraussetzungen erfüllen:
Kleine Containerhäuser und Tiny Houses gibt es schon mit weniger als 15 Quadratmetern Wohnfläche. Häufig kommen auch ausgebaute Bauwagen als mobiles Büro im eigenen Garten zum Einsatz. Doch so klein das Gartenstudio auch sein mag – Wer ein kleines Bürogebäude bauen möchte, benötigt dafür grundsätzlich eine Baugenehmigung.
Baurecht ist Ländersache und je nach Bundesland können verschiedene Behörden für die Genehmigung des Gartenhaus Büros zuständig sein. Das Nachfragen bei der örtlichen Gemeine schafft Klarheit. Bei der zuständigen Behörde gilt es dann einen Bauantrag für Ihr Gartenstudio einzureichen. Dies muss laut Gesetz durch eine bauvorlageberechtigte Person wie einen Architekten geschehen. Dieser hilft auch dabei, die benötigten Unterlagen zusammenzustellen. Dazu gehören:
Es kann vorkommen, dass Eigentümer bereits über ein Gartenhaus verfügen. Dieses möchten sie dann in ein Büro umwandeln. Das erfordert einen Antrag zur Umnutzung. Diesen Antrag können Eigentümer beim örtlichen Bauamt stellen.
Wer sein bestehendes Gartenhaus in ein kleines Bürogebäude umbauen möchte, sollte darauf achten, dass es winterfest ist. Hier kann es erforderlich sein, dass Gartenstudio nachträglich mit Isolierung und Heizung auszustatten. Büroräume sind gerade in Ballungszentren Mangelware. So kommt es immer häufiger vor, dass Eigentümer ihr Gartenhaus in ein Büro umwandeln und sogar im Garten wohnen.
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